06.06.08 09:17
Erfurt - Der Entzug einer betrieblichen Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer ist kein Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht begründete sein jetzt gefälltes Urteil damit, dass ein Arbeitgeber sich mit der Rückforderung der eigens ausgestellten Fahrerlaubnis selbst einen Kündigungsgrund schaffen könnte.
Bei dem verhandelten Fall wurde einem Omnibusfahrer nach einer Beobachtung durch einen Fahrmeister der betriebliche Führerschein entzogen. Gegen die daraufhin folgende Kündigung hat der Fahrer Klage eingereicht, der vom Arbeitsgericht und vom Landesarbeitsgericht stattgegeben wurde. Die eingereichte Revision des Arbeitsgebers wurde vom Bundesarbeitsgericht abgelehnt und die vorausgegangenen Urteile wurden bestätigt. Der Grund dafür ist, dass die betriebliche Fahrerlaubnis nicht mit dem gesetzlichen Führerschein gleichzustellen ist. Statt die Kündigung direkt auszusprechen, hätte die Beklagte dem Fahrer beispielsweise eine Nachschulung anbieten können (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 984/06). mid/sas